Rechtsprechung
   LG Braunschweig, 03.04.2001 - 6 S 834/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,24481
LG Braunschweig, 03.04.2001 - 6 S 834/00 (https://dejure.org/2001,24481)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 03.04.2001 - 6 S 834/00 (https://dejure.org/2001,24481)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 03. April 2001 - 6 S 834/00 (https://dejure.org/2001,24481)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,24481) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 17 Abs. 8 ARB 97; § 67 Abs. 1 VVG; § 667 BGB
    Rückerstattungsverlangen einer Rechtsschutzversicherung gegenüber einem Rechtsanwalt eines Versicherungsnehmer für erstattete Beträge der Gerichtskasse; Geltendmachung von bereicherungsrechtlichen Kostenerstattungsansprüchen gegen die Gerichtskasse; Gesetzlicher ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückerstattungsverlangen einer Rechtsschutzversicherung gegenüber einem Rechtsanwalt eines Versicherungsnehmer für erstattete Beträge der Gerichtskasse; Geltendmachung von bereicherungsrechtlichen Kostenerstattungsansprüchen gegen die Gerichtskasse; Gesetzlicher ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 675; BGB § 667 Alt. 2; VVG § 67 Abs. 1 S. 1; ARB 94 § 17 Abs. 8
    Anspruch des Versicherers gegen den Anwalt auf Rückerstattung von Vorschüssen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1509
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • AG Wetzlar, 27.06.2006 - 30 C 588/06

    Möglichkeit einer Geltendmachung eines gesetzlichen Forderungsübergang nach § 67

    Dabei ist die Gerichtskasse auch Dritter im Sinne dieses Gesetzes (vgl. LG Braunschweig, Urteil vom 03.04.2001, Versicherungsrecht 2001, 1509).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht